Samstag, 21. März 2020: Trisomie 21
Im April letzten Jahres gab es im Bundestag eine Debatte um ein Gesetz, bei dem es darum geht, ob vorgeburtliche Bluttests auf das Down-Syndrom, auch bekannt als Trisomie 21, künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden sollen. Dieser Test hat gegenüber anderen Diagnoseverfahren den Vorteil, dass er ohne Risiko ist.
Auf den ersten Blick erschien das als bloße Formalität im Rahmen einer besseren und zuverlässigen pränatalen Diagnostik. Für Eltern, die in der Frage Gewissheit haben wollen, ob ihr Kind gesund ist und ohne Geburtsfehler zur Welt kommt. Bei näherer Betrachtung erkennt man aber, worauf es eigentlich hinauslaufen wird, nämlich darüber zu entscheiden, ob man solch ein Kind haben will oder nicht, d. h., es ggf. rechtzeitig abtreiben zu lassen. Je nach Studie und Schätzung bisheriger Fälle läge die Rate dann zwischen etwa 68 und 95 %.
Wer hier ein neues Selektionszenario über unwertes Leben heraufziehen sieht, tut das sicher nicht zu Unrecht. Denn ein solches Gesetz wird vermutlich ein Türöffner für alle möglichen Fälle werden, die man sich selbst und dem evtl. geborenen Menschen nicht zumuten möchte, je nachdem, was ihm seine Gene früher oder später bescheren werden. Die Alternative, nämlich unwissend zu bleiben und das geschenkte Leben von Gott anzunehmen, auch wenn das manches im Leben erschweren könnte, haben schon viele vorgezogen – und gerade im Blick darauf, was ihnen mit einem solchen Kind dann wider Erwarten geschenkt wurde, nicht bereut. Was finden Sie schwieriger? Sein Gewissen mit einer Entscheidung zu belasten, mit der man vielleicht ein Leben lang zu kämpfen hat? Oder mit Gottes Hilfe ein Kind anzunehmen, mit dem es anders als erwartet sein wird, mit dem man aber auch gute Erfahrungen haben kann?
Joachim Pletsch
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- Hesekiel 16,3-6