Donnerstag, 04. März 2021: Vorleistungspflicht

Unsere Rechtsordnung kennt zahlreiche Vertragsgestaltungen, in denen eine Partei vorzuleisten verpflichtet ist: Der Taxifahrer z. B. muss seinen Fahrgast erst am Zielort abliefern, bevor er sein Entgelt kassieren darf. Ähnlich sieht es in der Gastronomie aus: Hier wird der Wirt zunächst seine Gasträume, Tische, Stühle, Servietten und Besteck zur Verfügung stellen, die bestellten Speisen und Getränke servieren und erst im Anschluss die Rechnung präsentieren. Auch bei Handwerkern ist die Pflicht, zuerst die eigene, die sogenannte Werkleistung zu erbringen, und erst nach »Abnahme« der Leistung durch den Auftraggeber abzurechnen, die gesetzliche Regel. Diese Vorleistungspflicht wird allerdings oft durchbrochen: Man fordert Vorkasse oder eine Anzahlung oder stellt A-conto-Rechnungen aus. Oder aber man sichert seine Gegenansprüche ab: beim Handwerker z. B. durch Pfandrechte, Sicherungseigentum oder Sicherungsabtretungen. Denn das Risiko, auf einen insolventen Auftraggeber zu treffen, ist häufig zu groß.
Wie sieht das bei Gott aus? In der Beziehung Mensch-Gott findet man häufig die Ansicht, hier müsse der Mensch vorleisten: Durch Gebete, Wohlverhalten und Opfer versucht man, Gottes Wohlwollen zu erreichen. Doch so funktioniert das bei Gott nicht: Er leistet vollständig vor! Für eine Menschheit, die sich selbst in Schuld verstrickt hat, gibt er seinen Sohn Jesus Christus und lässt ihn am Kreuz für unsere Sünden sterben. Dadurch beweist er seine bedingungslose Liebe. Diese Vorleistung geschieht ganz ohne Absicherung, Pfandrecht oder Gegenleistung, ganz im Gegenteil: Er nimmt die Leistungsunfähigkeit des Menschen bewusst in Kauf, um diesen ohne eigenes Zutun zu erlösen. Nur annehmen muss er es!

Markus Majonica
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Frage
Mit welchen Vorleistungen haben Sie schon versucht, Gott gnädig zu stimmen?
Tipp
Der Schaden, den wir Menschen angerichtet haben, ist so immens, dass alle Vorleistungsanstrengungen vergeblich sind.
Bibellese
Epheser 1,3-14

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