Samstag, 18. Juni 2022: Heilsbesitz

Vom Kauf eines Produkts im Internet kann man zurücktreten, z. B. wenn man feststellt, dass die Ware beschädigt ist oder nicht den Erwartungen entspricht. So erging es mir im Vorlauf des gestern geschilderten Erlebnisses. Ich hatte zuvor bei einem anderen Anbieter bestellt, doch das gekaufte Fahrrad kam beschädigt an. Da ich den Schaden nicht selbst beheben konnte, beantragte ich die Rückgabe und habe den Artikel dann – nach Genehmigung – genau nach Vorschrift wieder zurückgesandt. Der bereits gezahlte Betrag wurde nach einigen Tagen in voller Höhe zurücküberwiesen. Außer einer zeitlichen Einbuße und einer gewissen Enttäuschung war kein größerer Schaden entstanden. Aber wir standen nun immer noch ohne Fahrrad da.

Das Heil, das Gott für uns bestimmt und uns »geliefert« hat, weist keinerlei »Beschädigung« oder einen Mangel auf. Eine »Rückgabe« unsererseits oder gar eine »Rücknahme« durch den »Anbieter« steht daher völlig außer Frage. Wir sind nach Annahme des Heils unwiderruflich mit Gott verbunden durch Jesus Christus, der für uns am Kreuz gestorben ist, um das Heil für uns erreichbar zu machen. Wenn wir es im Glauben an ihn angenommen haben, ist es schon jetzt unser Besitz, auch wenn es uns erst eines Tages im Himmel dann endgültig und im vollem Umfang zugewiesen werden wird. Gott kann es uns schon zusprechen, weil er seine Zusage garantiert wahr macht.

Täglich können wir also von unserem Heil Gebrauch machen, indem wir mit und für Jesus leben. Wir sind mit Gott versöhnt, er hat uns begnadigt und ist unser Vater geworden und nun darauf bedacht, dass wir das Ziel des Glaubens, die ewige Geborgenheit bei ihm, auch tatsächlich erreichen. Dazu wird er uns alles bereitstellen, was nötig ist.

Joachim Pletsch
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Frage
Denken Sie etwa an eine »Rückgabe«, oder fürchten Sie gar eine »Rücknahme«?
Tipp
Informieren Sie sich über das Heil und seine Schönheit und Tragweite in der Bibel. Gebrauchen Sie es täglich, dann werden Sie immer dankbarer dafür.
Bibellese
Hebräer 6,9-12

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