Mittwoch, 19. Juli 2023: Recht in der Bibel (3): Kindschaft, Johannes 1,12
Gestern haben wir gesehen, dass ich Jesus, den Sohn Gottes, aufnehmen und an ihn glauben muss, um die Vollmacht zu erhalten, ein Kind Gottes zu werden. Aufnehmen und an ihn glauben bedeutet praktisch, dass ich Jesus meine Vergangenheit offenlege, ihm meine Gegenwart anvertraue und ihm von nun an für die Zukunft nachfolge. Betrete ich diesen Lebensweg, werde ich ein Kind Gottes.
Dies unterstreicht auch der auf den Tagesvers folgende Bibeltext, in dem davon die Rede ist, dass ein Kind Gottes in diesem Sinne tatsächlich aus Gott geboren wird. Durch unsere natürliche Geburt sind wir die Kinder unserer Eltern geworden, mit allen damit zusammenhängenden Rechten. Durch diese neue Geburt aus Gott werde ich das Kind Gottes in vollem Rechtssinn. Hierauf deutet auch der Umstand hin, dass der griechische Urtext hier für »Kind« nicht das Wort verwendet, das Kind nach dem Alter meint, sondern Kind nach der Abstammung. Mit dieser Kindschaft und den damit verbundenen Vorzügen ist es Gott sehr ernst.
Im Brief an Christen in Rom schreibt der Apostel Paulus: »Wenn wir aber Kinder sind, so sind wir auch Erben, nämlich Erben Gottes und Miterben des Christus!« Ich kann diese Zusage nicht vollends erfassen, aber wir werden – sofern wir Kinder Gottes sind – wirklich in einem Atemzug mit dem Sohn Gottes aufgeführt, und zwar als legitime Erben. Der Sohn Gottes selbst stellt diesen Status keinesfalls in Abrede: Nachdem er von den Toten auferstanden ist, beauftragt er Maria, zu seinen Jüngern zu gehen, die er »meine Brüder« nennt. Diesen soll sie von Jesus sagen: »Ich fahre auf zu meinem Vater und eurem Vater« (Johannes 20,17). Habe ich dieses Kindschaftsrecht erhalten, bleibe ich ewig Gottes Kind.
Markus Majonica
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- Kind Gottes sein ist für ewig geborgen sein.
- Johannes 14,18-23