Samstag, 10. September 2022: Wiedergutmachungsabkommen mit Israel
Heute vor 70 Jahren wurde im Luxemburger Rathaus das Wiedergutmachungs-Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland auf der einen Seite sowie Israel und der »Jewish Claims Conference« auf der anderen Seite geschlossen. Es umfasste Zahlungen, Dienstleistungen und Exportgüter im Wert von 3,5 Milliarden Mark, die die Bundesrepublik innerhalb von 14 Jahren an Israel zu leisten hatte. Hinzu kam die Selbstverpflichtung der Bundesrepublik zur Rückerstattung von Vermögenswerten. Sowohl auf deutscher als auch auf israelischer Seite gab es große Vorbehalte gegen das Abkommen. Während westdeutsche Politiker die Beziehungen zu arabischen Staaten nicht aufs Spiel setzen wollten, sahen viele Israelis darin eine Entwürdigung der Opfer des Nationalsozialismus, indem die Mörder sich mit »Blutgeld« von ihrer Schuld freikauften.
Diese Kontroverse stimmte mich nachdenklich. Wie viel Geld wäre genug gewesen? 10 Milliarden? 20? 100? Ich glaube, jeder von uns weiß, dass kein Geld dieser Welt jemals ausgereicht hätte, um die Schuld, die das deutsche Volk auf sich geladen hatte, irgendwie zu begleichen. Von einer echten »Wiedergutmachung« kann also keine Rede sein. Da die Schuld nicht bezahlt werden konnte, blieb sie im Grunde ungesühnt.
In unserer Beziehung zu Gott stehen wir vor einem ähnlichen Dilemma. Unsere Rebellion gegen den heiligen Gott kann nicht mit ein paar Scheinen in den Klingelbeutel, einigen gute Taten oder einem einigermaßen anständigen Leben ausgeglichen werden. In diese hoffnungslose Lage hinein kommt Jesus Christus und ruft uns den heutigen Tagesvers zu. Er bezahlte mit seinem Leben, um uns zu erlösen und eine echte Wiedergutmachung zu leisten, die für jeden gilt, der sie in Anspruch nimmt.
Thomas Bühne
- Was beweist Ihnen täglich Ihre Verstrickung in Sünde und Schuld vor Gott?
- Die Erinnerung an unsere »schlechten Taten« können wir nicht auslöschen, aber dafür Gottes Vergebung in Anspruch nehmen.
- Psalm 103,1-13