Dienstag, 02. Mai 2023: Miet-Bäuche
Vielen Paaren bleibt das Glück, Nachwuchs zu bekommen, versagt. Dies kann sehr schmerzlich sein und ist oft schwer zu akzeptieren. Sind die üblichen Kinderwunsch-Behandlungen erfolglos geblieben, lassen manche als letzten Ausweg ein Baby von einer Leihmutter austragen. Dies ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten, im Ausland aber möglich. Die Top-Destination für internationale bezahlte Leihmutterschaft ist die Ukraine. Dort ist es sogar erlaubt, ein »Designerbaby« in Auftrag zu geben, wofür die Kunden aus Datenbanken eine Eizellspenderin und einen Samenspender aussuchen können.
Das Motiv für Frauen, Leihmutter zu werden, ist meist Armut, was von Kinderwunsch-Agenturen rigoros ausgenutzt wird. In diesem inhumanen Geschäft ziehen sie und die Kinder den Kürzeren. Die Leihmütter haben strenge Verträge einzuhalten, die medizinische Behandlungen, Essgewohnheiten und sogar ihr Sexualverhalten regeln. Sie müssen direkt nach der Geburt vom Kind getrennt werden und auf ihre Rechte als leibliche Mutter verzichten. Leihmutterschaft ist Kinderhandel, was besonders dann offenbar wird, wenn die Eltern ihre Bestellung stornieren, die Leihmutter zur Abtreibung drängen oder Babys nicht abgeholt werden.
Der Schöpfer hat den Wunsch nach Nachwuchs in uns angelegt und Vermehrung sogar als Auftrag formuliert (1. Mose 1,28). Trotzdem segnet er nicht alle Paare mit Kindern. Gott hat mit jedem Menschen einen Plan, und wir dürfen ihm vertrauen, dass er es gut mit uns meint, auch wenn unser Lebensentwurf anders aussah. Es gibt kein Recht auf ein Kind, man darf Menschen nicht kommerzialisieren. Es bleibt: Jeder neugeborene Mensch ist ein Wunder Gottes.
Daniela Bernhard
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- 1. Mose 30,1-2