Dienstag, 29. März 2022: Leben auf Bewährung

Die Aussage »auf Bewährung verurteilt« begegnet einem im Alltag häufig, ob in den Nachrichten, in Fernsehserien oder in der Zeitung. Bei der Bewährung im Sinne des Strafgesetzbuches handelt es sich um die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dies bedeutet, dass das Gericht jemand zwar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, diese jedoch noch nicht vollstreckt wird. Konkret heißt das, dass der Verurteilte nicht ins Gefängnis muss, sondern sich über einen gewissen Zeitraum hinweg »bewähren« soll.

Im Blick auf den Glauben verhält es sich gemäß unserem Tagesvers etwas anders. Ein anderer, nämlich Jesus Christus, hat unsere Strafe auf sich genommen und für unsere Schuld gesühnt. Wer an ihn glaubt, darf das für sich in Anspruch nehmen und wird von Gott vollständig begnadigt, ja, sogar für vollkommen gerecht erklärt. Er ist nun frei für ein Leben ohne Schuldenlast – mit der barmherzigen Hilfe des Herrn und unter dem Schutz des Höchsten.

Allerdings gibt es nun tatsächlich auch eine »Bewährungszeit« für Christen, nämlich die nun verbleibende Zeit ihres Lebens, in der sie ihren Glaube »bewähren« sollen. Konkret heißt das: Während unserer Lebenszeit schenkt uns der gütige, freundliche Gott viele Möglichkeiten, unsere Treue zu Jesus Christus zu beweisen. Und selbst wenn wir dabei einmal versagen sollten, bleibt Gott uns gnädig und spricht uns nicht erneut schuldig, sodass wir doch wieder um unser ewiges Heil fürchten müssten. Er vergibt uns gern, wenn wir zu ihm kommen, und ihm unser Versagen eingestehen. Dann können wir wieder froh weiter für den leben und dem dienen, der uns von unseren Sünden erlöst hat und zu einem herrlichen Ziel führen wird: die himmlische Herrlichkeit, wo alle willkommen sind, die ihm geglaubt und ihm treu gedient haben.

Sebastian Weißbacher
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Dann nutzen Sie die Ihnen noch gewährte Lebenszeit zur Ehre Ihres Retters Jesus!
Bibellese
Römer 8,1-17

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