Donnerstag, 19. März 2020: Gottes Erbschein
Wenn ein Todesfall eintritt, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu erledigen. Manches lässt sich unbürokratisch regeln. Für einiges, z. B. das Konto des Verstorbenen, reicht vielleicht eine Vollmacht, die der Erblasser ausgestellt hat und die auch über den Tod hinaus gilt. Viele Dinge, z. B. betreffend Immobilien, lassen sich aber nur regeln, wenn man sich als Erbe legitimieren kann. Dafür kennt das deutsche Recht den Erbschein. Um einen solchen Erbschein zu erhalten, muss man beim Nachlassgericht einen Antrag stellen. Dort wird geprüft, ob der Antragsteller tatsächlich der Erbe ist. Wenn ein Testament vorliegt: Weist es ihn als Erben aus? Ist das Testament überhaupt gültig? Wenn kein Testament existiert: Gibt es weitere Hinterbliebene, evtl. engere Verwandte? Erst wenn alles passt, wird der Erbschein erteilt. Doch dann gilt der Inhaber dieses Erbscheins auch tatsächlich als der rechtmäßige Erbe.
Die Bibel kennt nun ein Erbe, dessen Umfang und Wert weit über jedes weltliche Vermögen hinausgeht. Es ist das »Erbe Gottes« (siehe Tagesvers). Das heißt nicht, dass Gott sterben könnte. Gemeint ist damit vielmehr die Möglichkeit, als ein rechtmäßiger Erbe hineingenommen zu werden in die unermessliche und ewige Herrlichkeit eines wunderbaren Gottes. Diese Chance räumt Gott uns Menschen tatsächlich ein. Allerdings setzt diese »Erbenstellung« etwas voraus: Man muss zunächst ein Kind Gottes werden. Habe ich diese Beziehung nicht, bin ich auch kein Erbe, und ich würde hierfür auch nie einen Erbschein erhalten. Wenn ich aber Gott ehrlich bitte, mich als sein Kind anzunehmen, dann wird er dies tun. Und dann haben wir mit dem Tagesvers tatsächlich den himmlischen Erbschein für den ganzen Reichtum Gottes.
Markus Majonica
Mit dem Autor Kontakt aufnehmen.
- Wie groß schätzen Sie Gott ein?
- Entsprechend wird auch das Erbe sein, das man als sein Kind antreten darf.
- Epheser 1,3-14