Mittwoch, 23. Juni 2021: Internationale Geburtsurkunde
Unsere Tochter verbrachte nach dem Abitur einige Zeit in Südafrika. Da wir dieses ferne Land nicht kannten und uns die Zeit bis zu ihrer Rückkehr lang wurde, wollten wir sie dort besuchen. Die Organisation der Reise selbst war kein großes Problem: Flüge, Unterkünfte und Mietwagen waren via Internet einfach gebucht. Allerdings gab es eine administrative Besonderheit, da wir unseren – zu dieser Zeit noch minderjährigen – Sohn mitnehmen wollten. Hierzu reichte nicht, dass wir alle über einen gültigen Reisepass verfügten. Wir mussten als Eltern auch noch eine internationale Geburtsurkunde für unseren Sohn mitführen, damit wir an der Grenze nachweisen konnten: Das ist wirklich unser Sohn, wir beide sind die richtigen Eltern und damit berechtigt, ihn mitzunehmen.
Offenbar will man mit dieser Regelung verhindern, dass Erwachsene Kinder ins Land bringen, für die sie nicht sorgeberechtigt sind. Wenn man einen solchen Nachweis nicht in der erforderlichen Form mit sich führt, kann es geschehen, dass am Flughafen in Südafrika die Einreise verweigert wird. Dann darf man direkt (und auf eigene Kosten) wieder zurückfliegen und bekommt nichts von dem schönen Land zu sehen.
Auch die Bibel kennt einen ewigen Zielort: Sie bezeichnet ihn mit »Himmel« und beschreibt, dass es dort unfassbar schön ist. Dort gibt es nichts, was das Glück trüben kann. Doch auch für dieses Ziel gibt es feste Einreisebestimmungen: Passieren darf nur derjenige, der einen gültigen Kindschaftsnachweis zu Gott selbst vorweisen kann. Doch dafür ist es zwingend erforderlich, diesen Nachweis in diesem Leben rechtzeitig zu erlangen. Dafür muss man Gottes Sohn, Jesus Christus, in sein Leben aufnehmen.
Markus Majonica
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- Was haben Sie bisher unternommen, um den erforderlichen Kindesnachweis zu erhalten?
- Es wäre doch eine denkbar größte Tragödie, am Himmelstor abgewiesen zu werden.
- Johannes 1,1-18